Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

IVS-G · IVS-Gesetz

§ 13 IVS-GNationale Stellen

2. Abschnitt Einführung intelligenter Verkehrssysteme

In KraftAmtlicher Text

(1) Nationale Stelle ist

1. im Hinblick auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 305/2013 der Bundesminister für Inneres;

2. im Übrigen die AustriaTech.

(2) Die Nationale Stelle hat die Aufgabe, die Einhaltung der Spezifikationen, insbesondere im Hinblick auf Ermittlung, Zugänglichkeit, Verfügbarkeit, Austausch, Weiterverwendung, Aktualisierung, Format, Qualitätsmanagement und Inhalt der Daten, zu überprüfen.