EnLG 2012 · Energielenkungsgesetz 2012
§ 22 EnLG 2012Bedachtnahme auf die Fernwärmeversorgung
Teil 3 Lenkungsmaßnahmen zur Sicherung der Elektrizitätsversorgung
Verordnungen gemäß § 14 Z 8 und Z 9 haben die Erteilung jener Anweisungen oder Verfügungen an Fernwärmeunternehmen bzw. Aufrufe an Fernwärmeabnehmer vorzusehen, die zur Sicherstellung der Versorgung mit elektrischer Energie sowie der Wärmeversorgung der Privathaushalte notwendig sind.