EnLG 2012 · Energielenkungsgesetz 2012
§ 28a EnLG 2012Regelungen über markterhaltende Maßnahmen
Teil 4 Lenkungsmaßnahmen zur Sicherung der Erdgasversorgung
(1) In Verordnungen gemäß § 26 Abs. 1 Z 1a können Endverbraucher verpflichtet werden, ihre bereits erworbenen Erdgasmengen über Flexibilisierungsinstrumente anzubieten.
(2) Verordnungen gemäß § 26 Abs. 1 Z 1a können weitere Anordnungen vorsehen, um die von den Endverbrauchern bereits erworbenen Erdgasmengen dem Markt zur Verfügung zu stellen.