EnLG 2012 · Energielenkungsgesetz 2012
§ 41 EnLG 2012Mitwirkung der Bundespolizei
Teil 6 Strafbestimmungen
Die Organe des Wachkörpers Bundespolizei haben als Hilfsorgane der Bezirksverwaltungsbehörden an der Vollziehung des § 39 Abs. 1 Z 2 lit. a und Z 3 durch
1. Vorbeugungsmaßnahmen gegen drohende Verwaltungsübertretungen;
2. Maßnahmen, die für die Einleitung oder Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind;
3. Anwendung körperlichen Zwangs, soweit er gesetzlich vorgesehen ist,
mitzuwirken.