EnLG 2012 · Energielenkungsgesetz 2012
§ 8 EnLG 2012Verfügungs-, Zugriffs- und Beschlagnahmerechte
Teil 2 Lenkungsmaßnahmen für feste und flüssige Energieträger
Maßnahmen gemäß § 7 Abs. 2 Z 1 haben sich zunächst auf die nach anderen Rechtsvorschriften gebildeten Pflichtnotstandsreserven an Energieträgern zu beziehen. Wenn es sich als unabdingbar erweist, können sie auch Transportmittel, Lagereinrichtungen und Verteilungseinrichtungen für Energieträger umfassen.