Parkraumüberwachung in Wien (Bund – Wien · Parkraumüberwachung in Wien (Bund – Wien)
§ 0 Parkraumüberwachung in Wien (Bund – Wien
Präambel
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Parkraumüberwachung in Wien
StF: BGBl. II Nr. 66/2013
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und das Land Wien, vertreten durch den Landeshauptmann, im Folgenden Vertragsparteien genannt, sind übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:
Diese Vereinbarung dient der Regelung der Aufgabenwahrnehmung der Überwachungsorgane für den ruhenden Verkehr und die Kurzparkzonen und der Schaffung organisatorischer Strukturen für die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien auf diesem Gebiet.
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 12 Abs. 1 mit 1. März 2013 in Kraft.