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Parkraumüberwachung in Wien (Bund – Wien · Parkraumüberwachung in Wien (Bund – Wien)

§ 12 Parkraumüberwachung in Wien (Bund – WienIn-Kraft-Treten

Artikel 12

In KraftAmtlicher Text

(1) Diese Vereinbarung tritt nach Einlangen der Mitteilungen der Vertragsparteien beim Bundeskanzleramt, dass die nach der Bundesverfassung bzw. nach der Landesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten erfüllt sind, mit dem Monatsersten des darauffolgenden Monats in Kraft.

(2) Das Bundeskanzleramt wird den Vertragsparteien die Erfüllung der Voraussetzungen nach Abs. 1 sowie den Tag des In-Kraft-Tretens der Vereinbarung mitteilen.