Parkraumüberwachung in Wien (Bund – Wien · Parkraumüberwachung in Wien (Bund – Wien)
§ 2 Parkraumüberwachung in Wien (Bund – WienGegenstand der Vereinbarung
Artikel 2
Gegenstand der Vereinbarung ist die Zusammenarbeit der Vertragsparteien auf dem Gebiet der Parkraumüberwachung in Wien. Die Vertragsparteien kommen überein, nach besten Kräften zur effizienten und kostenschonenden Parkraumüberwachung in Wien beizutragen. Das Land Wien überträgt die Überwachung der Kurzparkzonen der Landespolizeidirektion Wien.