BDRV · Benzindampf-Rückgewinnungs-Verordnung
§ 1 BDRVGeltungsbereich
Diese Verordnung gilt für genehmigungspflichtige und nach Maßgabe des § 5 für bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen zum Betrieb von Tankstellen.
BDRV · Benzindampf-Rückgewinnungs-Verordnung
Diese Verordnung gilt für genehmigungspflichtige und nach Maßgabe des § 5 für bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen zum Betrieb von Tankstellen.