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IG-L Off-RoadV · IG-L Off-RoadV

§ 5 IG-L Off-RoadVInformationen über die räumliche Ausdehnung von IG-L-Sanierungsgebieten

In KraftAmtlicher Text

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat aktuelle Informationen über die räumliche Ausdehnung von Sanierungsgebieten, in denen § 2 anzuwenden ist, auf der Internetseite des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.