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Zivilrechtliche Haftung für Bunkerölvers · Zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden

§ 19 Zivilrechtliche Haftung für BunkerölversSprachen

Artikel 19

In KraftAmtlicher Text

Dieses Übereinkommen ist in einer Urschrift in arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

Geschehen zu London am 23. März 2001

Zu Urkund dessen haben die hierzu von ihren Regierungen gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben.