§ 6 Übertragung von behördlichen Aufsichtsfu
Artikel 6
Eine beglaubigte Abschrift dieses Übereinkommens in englischer Sprache ist an Bord jedes Luftfahrzeuges, auf das dieses Übereinkommen Anwendung findet, mitzuführen.
Artikel 6
Eine beglaubigte Abschrift dieses Übereinkommens in englischer Sprache ist an Bord jedes Luftfahrzeuges, auf das dieses Übereinkommen Anwendung findet, mitzuführen.