LuF-PauschVO 2015 · Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015
§ 10 LuF-PauschVO 2015Forstwirtschaft
3. Abschnitt Gewinnermittlung im Rahmen der Teilpauschalierung (Ausgabenpauschalierung)
Die Betriebsausgaben aus Forstwirtschaft sind unter sinngemäßer Anwendung des § 3 Abs. 2 und 3 zu berechnen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2020-12-12