Textiltechnologie-Ausbildungsordnung · Textiltechnologie-Ausbildungsordnung
§ 3 Textiltechnologie-AusbildungsordnungBerufsbild
Zur Weiteranwendung der bisherigen Vorschriften vgl. § 12.
(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Textiltechnologie wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
Pos.
1. Lehrjahr
2. Lehrjahr
3. Lehrjahr
4. Lehrjahr
1. Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebs
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2. Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche
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3. Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs
Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebs
4. Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen)
In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:
4.1.
Methodenkompetenz (zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc.)
4.2
Soziale Kompetenz (zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc.)
4.3
Personale Kompetenz (zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc.)
4.4
Kommunikative Kompetenz (zB mit Kunden, Vorgesetzten, Kollegen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen)
4.5
Arbeitsgrundsätze (zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc.)
4.6
Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen
5. Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung
Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden
6. Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes
7. Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe
8. Lesen von technischen Unterlagen wie zB von Skizzen, Zeichnungen, Bindungspatronen, Plänen, Diagrammen, Fließschematas usw.
9. Einfaches manuelles und maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen
10. Kenntnis der Roh- und Ausgangsstoffe (textile Rohstoffe, Garne, Zwirne) für die Textilindustrie, ihrer Eigenschaften sowie Erkennungsmerkmale, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten auch im Hinblick auf Ökologie und Nachhaltigkeit
11. Kenntnis der Garnnummerierung, Garnbestimmung und Garnberechnung
12. Grundkenntnisse der Grundbindungen bzw. Konstruktion von Linien- und Flächenprodukten
Kenntnis der Grundbindungen bzw. Konstruktion von Linien- und Flächenprodukten
13. –
Mitarbeiten beim Dekomponieren von Bindungen sowie Entwickeln von technischen Patronen und Schablonen bzw. beim Konstruieren von Linienprodukten
Dekomponieren von Bindungen sowie Entwickeln von technischen Patronen und Schablonen bzw. Konstruieren von Linienprodukten
14. Kenntnis der textilen Fertigungskette
15. Grundkenntnisse der Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten der betriebsspezifischen Produkte
Kenntnis der Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten der betriebsspezifischen Produkte
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16. Kenntnis der in der Textilindustrie verwendeten Prüfvorschriften und Prüfnormen
Anwenden der in der Textilindustrie verwendeten Prüfvorschriften und Prüfnormen
17. –
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Grundkenntnisse des Einflusses des Raumklimas auf die Produktion
18. –
Grundkenntnisse des Einflusses der Eigenschaften der Roh- und Ausgangsstoffe auf den Produktionsprozess
Kenntnis des Einflusses der Eigenschaften der Roh- und Ausgangsstoffe auf den Produktionsprozess
19. Kenntnis des optimalen Materialflusses (Roh- und Ausgangsstoffe) für die Produktion
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20. Mitarbeiten beim Organisieren und Sicherstellen des optimalen Materialflusses (Roh- und Ausgangsstoffe) für die Produktion
Organisieren und Sicherstellen des optimalen Materialflusses (Roh- und Ausgangsstoffe) für die Produktion
21. –
Mitarbeiten beim Auswählen, Annehmen, Prüfen auf Verwendbarkeit und Lagern der betriebsspezifischen Roh- und Ausgangsstoffe
Auswählen, Annehmen, Prüfen auf Verwendbarkeit und Lagern der betriebsspezifischen Roh- und Ausgangsstoffe
22. –
Grundkenntnisse der Musterungsmöglichkeiten und Musteraufbereitungsanlagen
Kenntnis der Musterungsmöglichkeiten und Musteraufbereitungsanlagen
23. –
Kenntnis der CAD-Musterungstechnologie
Anwenden der CAD-Musterungs-technologie
24. Kenntnis der Verfahren zur Herstellung von Linien- und Flächenprodukten sowie zur Änderung von Oberflächenstrukturen und von Produkteigenschaften, der Arbeitsschritte sowie des Aufbaus und der Funktion der dazu benötigten Maschinen und Anlagen (zB Spinnmaschinen, Webmaschinen, Strickmaschinen)
25. –
Mitarbeiten beim Rüsten, Anfahren, Bedienen, Überwachen und Ab- bzw. Umstellen der Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Linien- und Flächenprodukten (zB Spinnmaschinen, Webmaschinen, Strickmaschinen) und zur Änderung von Oberflächenstrukturen und von Produkteigenschaften
Rüsten, Anfahren, Bedienen, Überwachen und Ab- bzw. Umstellen der Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Linien- und Flächenprodukten (zB Spinnmaschinen, Webmaschinen, Strickmaschinen) und zur Änderung von Oberflächenstrukturen und von Produkteigenschaften
26. –
Grundkenntnisse der Elektrotechnik, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, der Pneumatik und Elektropneumatik
27. –
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Bedienen und Überwachen von pneumatischen und elektropneumatischen Steuer- und Regeleinrichtungen
28. –
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Rechnergestütztes Prozessüberwachen und Durchführen von Prozesskontrollen und Prozessoptimierungen sowie Erfassen von Betriebsdaten
29. –
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Dokumentieren der produktionsrelevanten Daten (zB Störungsaufzeichnungen) sowie deren Überprüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit
30. –
Mitarbeiten beim Überwachen, Kontrollieren und Prüfen der Produkte sowie beim Einleiten von Korrekturmaßnahmen im Anlassfall
Überwachen, Kontrollieren und Prüfen der Produkte sowie Einleiten von Korrekturmaßnahmen im Anlassfall
31. –
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Kenntnis der vor- und nachgelagerten Produktionsstufen
32. –
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Erkennen und Beheben von Störungen an Maschinen und Anlagen
33. Kenntnis des Wartens und Instandhaltens sowie Mitarbeiten beim Warten, Pflegen und einfachem Instandhalten der betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen
Warten, Pflegen und einfaches Instandhalten der betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen
34. Kenntnis des Aufbaus und der Funktion von Maschinenelementen sowie über deren Montage und Demontage
35. –
Durchführen einfacher Montage- und Demontagearbeiten an betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen
36. Kenntnis der Maßnahmen des Qualitäts- und Umweltmanagements
Mitarbeiten beim Qualitäts- und Umweltmanagement
37. –
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Kenntnis von Methoden zur kontinuierlichen Prozessverbesserung
38. –
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Kenntnis der neuesten Trends und Anforderungen im betrieblichen Produktbereich
39. Kenntnis und Anwendung der einschlägigen englischen Fachausdrücke
40. Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software)
41. Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen
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42. Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG)
43. Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten
44. Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls
45. Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit, insbesondere der berufsspezifischen Arbeitshygiene- und Sicherheitsvorschriften und den Umgang mit elektrischen Strom
46. Kenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen
47. Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften
(2) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 599/1987 , (KJBG) zu entsprechen.