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Zusammenarbeit bei der Verhinderung und · Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (USA) - Durchführung

§ 11 Zusammenarbeit bei der Verhinderung und

In KraftAmtlicher Text

Artikel 11

Interface Control Document

Die nationalen Kontaktstellen bereiten ein rechtlich nicht-verbindliches Interface Control Document (ICD) über die weiteren technischen und prozeduralen Einzelheiten gemäß den Artikeln 2 bis 10 dieser ATIA vor.