§ 8 Gegenseitiger Datenaustausch in AngelegeVerhältnis zu anderen Abkommen
Artikel 8
Durch dieses Abkommen werden die in bestehenden bi- oder multilateralen Abkommen der Vertragsparteien enthaltenen Rechte und Verpflichtungen nicht beeinträchtigt.
Artikel 8
Durch dieses Abkommen werden die in bestehenden bi- oder multilateralen Abkommen der Vertragsparteien enthaltenen Rechte und Verpflichtungen nicht beeinträchtigt.