Nachhaltigkeit, Tierschutz, umfassender · Nachhaltigkeit, Tierschutz, umfassender Umweltschutz, Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und Forschung § 7 Nachhaltigkeit, Tierschutz, umfassender In KraftAmtlicher Text Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut. ← Vorherige · § 6 Inhalt § 8 · Nächste →