EG-K 2013 · Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen
§ 52 EG-K 2013Sprachliche Gleichbehandlung
9. Hauptstück Schlussbestimmungen
Die in diesem Gesetz verwendeten geschlechtsspezifischen Begriffe und Bezeichnungen schließen jeweils die männliche und weibliche Form gleichermaßen ein.