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Abkommen über Beziehungen im audiovisuel · Abkommen über Beziehungen im audiovisuellen Bereich (Spanien)

§ 6 Abkommen über Beziehungen im audiovisuelMinderheits- und Mehrheitsbeteiligungen bei multilateralen Gemeinschaftsproduktionen

Artikel 6

In KraftAmtlicher Text

Im Fall von multilateralen Gemeinschaftsproduktionen darf die finanzielle Minderheitsbeteiligung nicht weniger als 10 vH und die Mehrheitsbeteiligung nicht mehr als 70 vH der gesamten Herstellungskosten der Gemeinschaftsproduktionen betragen.