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Europäische Organisation für astronomisc · Europäische Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre und Privilegienprotokoll - Beitritt Österreichs

§ 2 Europäische Organisation für astronomisc

In KraftAmtlicher Text

1. Österreich wird Mitglied der ESO und Vertragspartei des Übereinkommens und des Protokolls.

2. Österreich stimmt, vorbehaltlich der Ratifikation, den Bedingungen, welche den Beitritt regeln, wie sie im vorliegenden Abkommen festgelegt sind, zu.