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MAB-AV · MAB-Ausbildungsverordnung

§ 20 MAB-AVLeistungsbeurteilung

5. Abschnitt Leistungsfeststellung und -beurteilung im Rahmen des MAB-Basismoduls

In KraftAmtlicher Text

(1) Für die Leistungsfeststellung gemäß § 19 Abs. 2 sind folgende Beurteilungsstufen anzuwenden:

1. „sehr gut“ (1),

2. „gut“ (2),

3. „befriedigend“ (3),

4. „genügend“ (4),

5. „nicht genügend“ (5).

(2) Eine positive Beurteilung ist bei den Beurteilungsstufen gemäß Abs. 1 Z 1 bis 4 gegeben.

(3) Die Lehrkraft hat in einem Ausbildungsprotokoll die Leistungsbeurteilung zu dokumentieren.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2015-09-12