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MAB-AV · MAB-Ausbildungsverordnung

§ 32 MAB-AVFachbereichsarbeit – Beurteilung

7. Abschnitt Fachbereichsarbeit im Rahmen der Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz

In KraftAmtlicher Text

(1) Die Fachbereichsarbeit ist von der betreuenden Lehrkraft zu überprüfen und zu beurteilen.

(2) Bei der Beurteilung sind folgende Beurteilungsstufen anzuwenden:

1. „sehr gut“ (1),

2. „gut“ (2),

3. „befriedigend“ (3),

4. „genügend“ (4),

5. „nicht genügend“ (5).

Eine positive Beurteilung ist bei den Beurteilungsstufen gemäß Z 1 bis 4 gegeben.