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MAB-AV · MAB-Ausbildungsverordnung

§ 36 MAB-AVAusgleichsmaßnahmen im Rahmen der EWR-Berufszulassung

8. Abschnitt EWR-Berufszulassung und Nostrifikation

In KraftAmtlicher Text

(1) Der Anpassungslehrgang oder die Eignungsprüfung im Rahmen einer EWR-Berufszulassung sind an einem Lehrgang bzw. einer Schule für medizinische Assistenzberufe durchzuführen und zu absolvieren.

(2) Hinsichtlich der Zulassung zum Anpassungslehrgang oder der Eignungsprüfung gilt § 13 Abs. 1.