MAB-AV · MAB-Ausbildungsverordnung
§ 36 MAB-AVAusgleichsmaßnahmen im Rahmen der EWR-Berufszulassung
8. Abschnitt EWR-Berufszulassung und Nostrifikation
(1) Der Anpassungslehrgang oder die Eignungsprüfung im Rahmen einer EWR-Berufszulassung sind an einem Lehrgang bzw. einer Schule für medizinische Assistenzberufe durchzuführen und zu absolvieren.
(2) Hinsichtlich der Zulassung zum Anpassungslehrgang oder der Eignungsprüfung gilt § 13 Abs. 1.