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Abkommen über Partnerschaft und Zusammen · Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EG - Tadschikistan - Protokoll

§ 1 Abkommen über Partnerschaft und Zusammen

ARTIKEL 1

In KraftAmtlicher Text

Die Republik Bulgarien und Rumänien werden Vertragsparteien des am 11. Oktober 2004 in Luxemburg unterzeichneten Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits (nachstehend „Abkommen“ genannt) und nehmen das Abkommen und die gemeinsamen Erklärungen, die Briefwechsel und die Erklärung der Republik Tadschikistan, die der am gleichen Tag unterzeichneten Schlussakte beigefügt sind, in gleicher Weise wie die anderen Mitgliedstaaten an bzw. zur Kenntnis.