Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen · Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft EG - Tadschikistan

§ 59 Partnerschafts- und KooperationsabkommenTourismus

ARTIKEL 59

In KraftAmtlicher Text

Die Vertragsparteien verstärken und entwickeln ihre Zusammenarbeit unter anderem bei Folgendem:

-

Erleichterung des Tourismus,

-

Intensivierung des Informationsflusses,

-

Transfer von Know-how,

-

Prüfung der Möglichkeiten für gemeinsame Aktionen,

-

Zusammenarbeit zwischen den amtlichen Tourismusorganisationen, einschließlich der Ausarbeitung von Werbematerial,

-

Ausbildung für die Entwicklung des Tourismus.