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Partnerschafts- und Kooperationsabkommen · Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft EG - Tadschikistan

§ 6 Partnerschafts- und Kooperationsabkommen

ARTIKEL 6

In KraftAmtlicher Text

Andere Verfahren und Mechanismen für den politischen Dialog werden von den Vertragsparteien vor allem in folgender Form eingeführt:

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regelmäßige Treffen auf der Ebene hoher Beamter zwischen Vertretern der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Vertretern der Republik Tadschikistan andererseits,

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volle Nutzung der diplomatischen Kanäle zwischen den Vertragsparteien, insbesondere geeigneter Kontakte sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene, einschließlich im Rahmen der Tagungen der Vereinten Nationen, der OSZE und sonstiger Tagungen,

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in jeder sonstigen Form, einschließlich der Möglichkeit von Sachverständigentreffen, mit der ein Beitrag zur Festigung und Erweiterung des politischen Dialogs geleistet würde.