Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen · Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft EG - Tadschikistan

§ 76 Partnerschafts- und Kooperationsabkommen

ARTIKEL 76

In KraftAmtlicher Text

Im Hinblick auf den optimalen Einsatz der verfügbaren Mittel sorgen die Vertragsparteien für eine enge Koordinierung zwischen der von der Gemeinschaft geleisteten Hilfe und den Beiträgen anderer Geber, z.B. Mitgliedstaaten, andere Länder und internationale Organisationen wie die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und die Europäische Bank für Wieder-aufbau und Entwicklung.