§ 1 Gründung einer Europäischen OrganisationGründung der Organisation
Artikel I Artikel römisch eins
1. Durch dieses Übereinkommen wird eine Europäische Organisation für Astronomische Forschung in der Südlichen Hemisphäre gegründet, die im folgenden als Organisation bezeichnet ist.
2. Vorläufiger Sitz der Organisation ist Brüssel. Ihren endgültigen Sitz bestimmt der nach Artikel IV eingesetzte Rat.