§ 1 Festlegung der Abwicklungsstelle nach deBetrauung einer Abwicklungsstelle
Gemäß § 3a Abs. 1 WBFG 1985 wird die Kommunalkredit Public Consulting GmbH als Abwicklungsstelle festgelegt.
Verweist auf
- Festlegung der Abwicklungsstelle nach de Art. 3a
Gemäß § 3a Abs. 1 WBFG 1985 wird die Kommunalkredit Public Consulting GmbH als Abwicklungsstelle festgelegt.