§ 7 Abkommen über den Sitz des Back-up-Syste
Artikel 7 – Abgaben und Gebühren für Rechtsgeschäfte
Alle Rechtsgeschäfte, an denen die Agentur beteiligt ist, und alle Urkunden über solche Rechtsgeschäfte sind von allen Abgaben, Beurkundungs- und Gerichtsgebühren befreit.