HCV 2013 · Hochschul-Curriculaverordnung 2013
§ 14b HCV 2013Qualifikationsziele, Umfang, Module
6. Abschnitt Hochschullehrgang für Elementarpädagogik
(1) Der Hochschullehrgang für Elementarpädagogik befähigt die Absolventinnen und Absolventen, aufbauend auf einem fachlich in Frage kommenden Studium, Kinder vom ersten bis zum siebenten Lebensjahr in ihren Lern- und Entwicklungsprozessen an elementaren Bildungseinrichtungen kompetent zu begleiten und anzuleiten, Bildungskooperationen professionell zu gestalten und qualitätsvolle Beiträge zur Organisationsentwicklung in der jeweiligen Institution zu leisten. Er hat 60 ECTS-Anrechnungspunkte zu umfassen.
(2) Im Rahmen des Hochschullehrganges für Elementarpädagogik sind folgenden Modulen Lehrveranstaltungen zuzuordnen:
Module
ECTS-Anrechnungspunkte
Grundlagen Elementarpädagogik
5
Pädagogischer und rechtlicher Qualitätsrahmen
5
Sprachliche Bildung
5
Wahrnehmung und Bewegung
5
Soziabilität
5
Elementarpädagogisch-praktische Studien I
5
Pädagogisches Denken und Handeln
5
Handeln im System
5
MINT-Bildung
5
Musikalische Bildung
5
Kreative Bildung
5
Elementarpädagogisch-praktische Studien II
5
Summe
60