HCV 2013 · Hochschul-Curriculaverordnung 2013
§ 17 HCV 2013Verweisungen
3. Hauptstück Übergangs- und Schlussbestimmungen
Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten der letzten in § 18 angeführten Novelle dieser Verordnung dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2018-07-13