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Beschussverordnung 2013 · Beschussverordnung 2013

§ 25 Beschussverordnung 2013Umfang der Beschussprüfung

3. Hauptstück Beschussvorschrift für Schwarzpulverwaffen und Böller

In KraftAmtlicher Text

(1) Die Beschussprüfung umfasst:

1. die Kontrolle der Kennzeichnung gemäß § 26;

2. die Kontrolle der Funktionssicherheit und Sichtprüfung gemäß § 27;

3. den Endbeschuss gemäß § 29;

4. die Kontrolle nach dem Endbeschuss gemäß § 30.

(2) Bei der Vornahme der Kontrollen gemäß Abs. 1 ist auf die Besonderheiten der einzelnen Arten von Handfeuerwaffen und höchstbeanspruchten Teile von Handfeuerwaffen Bedacht zu nehmen.