Beschussverordnung 2013 · Beschussverordnung 2013
§ 33 Beschussverordnung 2013Freiwillige Erprobung
3. Hauptstück Beschussvorschrift für Schwarzpulverwaffen und Böller
Für die freiwillige Erprobung von Handfeuerwaffen und höchstbeanspruchten Teilen von Handfeuerwaffen ist § 18 anzuwenden.