Beschussverordnung 2013 · Beschussverordnung 2013
§ 51 Beschussverordnung 2013Amtliche Eintragungen
2. Abschnitt Typenprüfung
Für die amtlichen Eintragungen über erfolgte Typenprüfungen gelten die Bestimmungen des § 21 Abs. 1.
Beschussverordnung 2013 · Beschussverordnung 2013
2. Abschnitt Typenprüfung
Für die amtlichen Eintragungen über erfolgte Typenprüfungen gelten die Bestimmungen des § 21 Abs. 1.