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Patronenprüfordnung 2013 · Patronenprüfordnung 2013

§ 10 Patronenprüfordnung 2013Kontrolle des Inhaltes der Packungen

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In KraftAmtlicher Text

Es ist zu kontrollieren, ob in den geprüften Packungen kein Stück einer anderen als der auf der Packung angegebenen Munitionstype enthalten ist. Die Kontrolle gilt als bestanden, wenn kein einziges Stück einer anderen Munitionstype gefunden wird.