Patronenprüfordnung 2013 · Patronenprüfordnung 2013
§ 29 Patronenprüfordnung 2013Gasdruckmessung mittels Stauchkörper
2. Abschnitt Messung des Gasdruckes
(1) Das Messverfahren besteht aus:
1. dem Kolben mit Kolbenführung;
2. dem Widerlager;
3. dem Stauchkörper (Crusher).
(2) Die Länge der Kolbenführung muss mindestens 10 mm, der Durchmesser des Kolbens 6,18 mm bei einer Toleranz von -0,004 mm betragen. Das radiale Spiel zwischen Kolben und Führung muss zwischen 0,002 mm und 0,006 mm liegen. Die Masse des Kolbens muss 3,0 g 0,5 g betragen.
(3) Als Stauchkörper sind Crusher des Laboratoire Central de l'Armement, Paris, oder im Verhältnis zu diesen kalibrierte Stauchkörper zu verwenden.
(4) Die Wahl der Durchmesser von Kolben und Stauchkörper ergibt sich hinsichtlich des Referenz-Crushers aus folgender Tabelle:
Stempel Ø (mm)
Stempel-
Querschnitt
(mm 2 )
Crusher-
Abmessung
Ø x Länge
(mm x mm)
Auswahlkriterien
PL P max ; P max PU
bzw.
PL P max PU und
PL 1,3 P max PU
Messbereich
PL (bar)
PU (bar)
PL (bar)
PU (bar)
6,18
30
2 x 4
240
600
220
650
3,91
12
2 x 4
600
1350
550
1500
3,91
12
3 x 4,9
1350
3100
1200
3400
3,91
12
4 x 6
2350
4700
2200
5200
3,91
12
5 x 7
3600
6000
3300
7000
Bei der vergleichenden Bestimmung der Gasdrücke der Beschuss- und der Gebrauchsmunition einer bestimmten Munitionstype sind derselbe Messlauf mit denselben Stempeln und Stauchzylinder mit gleichen Kennwerten und aus demselben Los zu verwenden.