Ausstellung von Behindertenpässen und vo · Ausstellung von Behindertenpässen und von Parkausweisen
§ 2 Ausstellung von Behindertenpässen und vo
Der Behindertenpass ist in deutscher Sprache auszustellen; die Bezeichnung „Behindertenpass“ ist auch in englischer und französischer Sprache anzubringen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2016-09-22