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Ausstellung von Behindertenpässen und vo · Ausstellung von Behindertenpässen und von Parkausweisen

§ 2 Ausstellung von Behindertenpässen und vo

In KraftAmtlicher Text

Der Behindertenpass ist in deutscher Sprache auszustellen; die Bezeichnung „Behindertenpass“ ist auch in englischer und französischer Sprache anzubringen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2016-09-22