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Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Georg · Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Georgien)

§ 1 Rückübernahmeabkommen - Protokoll (GeorgZuständige Behörden

Artikel 1

In KraftAmtlicher Text

Die zuständige Behörde für die Umsetzung des Rückübernahmeabkommens ist:

-

Für die österreichische Bundesregierung

Das Bundeministerium für Inneres

Abteilung für Fremdenpolizei und Grenzkontrollwesen

-

Für die Regierung Georgiens

Das Innenministerium von Georgien

Abteilung Grenzpolizei

Referat internationale Beziehungen