Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Georg · Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Georgien)
§ 1 Rückübernahmeabkommen - Protokoll (GeorgZuständige Behörden
Artikel 1
Die zuständige Behörde für die Umsetzung des Rückübernahmeabkommens ist:
-
Für die österreichische Bundesregierung
Das Bundeministerium für Inneres
Abteilung für Fremdenpolizei und Grenzkontrollwesen
-
Für die Regierung Georgiens
Das Innenministerium von Georgien
Abteilung Grenzpolizei
Referat internationale Beziehungen