Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Georg · Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Georgien)
§ 12 Rückübernahmeabkommen - Protokoll (GeorgSprachen
Artikel 12
Die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien zur Durchführung des Rückübernahme-abkommens findet in folgenden Sprachen statt:
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von österreichischer Seite – auf Georgisch oder in englischer Übersetzung;
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von georgischer Seite – auf Deutsch oder in englischer Übersetzung.