Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Georg · Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Georgien)
§ 3 Rückübernahmeabkommen - Protokoll (GeorgGrenzübergangsstellen
Artikel 3
1. Rückübernahme und Durchbeförderung finden an folgenden Grenzübergangsstellen statt:
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auf österreichischem Staatsgebiet:
Vienna International Airport
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auf georgischem Staatsgebiet:
Internationaler Flughafen Tiflis
2. Sofern es im Einzelfall notwendig ist, können zur Rückführung und Durchbeförderung von Personen auch andere als die oben erwähnten Grenzübergangsstellen verwendet werden.