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Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Georg · Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Georgien)

§ 7 Rückübernahmeabkommen - Protokoll (GeorgDurchbeförderungsersuchen

Artikel 7

In KraftAmtlicher Text

1. Ergänzend zu den in Artikel 14, Absatz 1 des Rückübernahmeabkommens angeführten Punkten hat das schriftliche Durchbeförderungsersuchen erforderlichenfalls weiters zu enthalten:

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Informationen über eine etwaige auf Krankheit oder Alter beruhende besondere Hilfs- Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit der rückzubefördernden Person;

-

Informationen über das etwaige Erfordernis besonderer Schutz- oder Sicherheitsmaßnahmen.

2. Die unter diesem Artikel angeführten Informationen sind unter Punkt C des gemeinsamen Formblattes für das Durchbeförderungsersuchen (Anhang 6 des Rückübernahmeabkommens) anzuführen.

3. Die ersuchte Vertragspartei übermittelt ihre Antwort an die ersuchende Vertragspartei mittels E-Mail bzw. im Ausnahmefall mittels Fax.