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HDG 2014 · Heeresdisziplinargesetz 2014

§ 46 HDG 2014Arten der Strafen

1. Abschnitt Disziplinarstrafen für Soldaten, die den Grundwehrdienst leisten

In KraftAmtlicher Text

Disziplinarstrafen für Soldaten, die den Grundwehrdienst oder im Anschluss an diesen den Aufschubpräsenzdienst leisten, sind

1. der Verweis,

2. die Geldbuße,

3. das Ausgangsverbot und

4. die Unfähigkeit zur Beförderung und die Degradierung.