§ 1 Kooperationsabkommen über ein globales zZielsetzung des Abkommens
ARTIKEL 1
Durch das Abkommen soll die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien bei der globalen zivilen Satellitennavigation gefördert, erleichtert und ausgebaut werden.
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Durch das Abkommen soll die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien bei der globalen zivilen Satellitennavigation gefördert, erleichtert und ausgebaut werden.