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Verfahren zur Erlangung einer Bestätigun · Verfahren zur Erlangung einer Bestätigung gemäß § 10 Abs. 6 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985

§ 4 Verfahren zur Erlangung einer BestätigunEntscheidung der Bundesregierung

In KraftAmtlicher Text

Die Bundesregierung entscheidet regelmäßig, jedenfalls einmal im Kalenderhalbjahr über die Erteilung oder die Nichterteilung einer Bestätigung gemäß § 10 Abs. 6 StbG in den gemäß § 3 beschlussreif aufbereiteten Einzelfällen.