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Errichtung und Betrieb einer Medizinisch · Errichtung und Betrieb einer Medizinischen Fakultät und Einrichtung des Studiums der Humanmedizin an der Universität Linz (Bund – OÖ)

§ 5 Errichtung und Betrieb einer MedizinischIn-Kraft-Treten

Artikel 5

In KraftAmtlicher Text

(1) Diese Vereinbarung tritt 30 Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem

1. die nach dem OÖ Landes-Verfassungsgesetz erforderlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten erfüllt sind und beim Bundeskanzleramt die Mitteilung des Landes darüber vorliegt sowie

2. die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten erfüllt sind.

(2) Das Bundeskanzleramt wird dem Land und dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung die Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Abs. 1 und den Tag des In-Kraft-Tretens unverzüglich mitteilen.