§ 5 Protokoll zum Abkommen über die Zusammen
Artikel 5
Dieses Protokoll tritt am ersten Tag des ersten Monats in Kraft, der auf den Tag der Hinterlegung der letzten Genehmigungsurkunde folgt.
Artikel 5
Dieses Protokoll tritt am ersten Tag des ersten Monats in Kraft, der auf den Tag der Hinterlegung der letzten Genehmigungsurkunde folgt.