§ 4 Abkommen über eine Zollunion und die Zus
Artikel 4
Dieses Protokoll ist in zwei Urschriften in dänischer, deutscher, englischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache abgefaßt, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
GESCHEHEN zu Brüssel am dreißigsten Oktober neunzehnhundertsiebenundneunzig.