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Förderung von Handwerkerleistungen · Förderung von Handwerkerleistungen

§ 5 Förderung von HandwerkerleistungenMitteleinsatz

In KraftAmtlicher Text

Der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus kann Förderungen (einschließlich Verwaltungskosten) nach diesem Bundesgesetz im Gesamtausmaß von höchstens 300 Millionen Euro für die Jahre 2024 und 2025 gewähren.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2025-07-01