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49. Nachtrag zum Arzneibuch · 49. Nachtrag zum Arzneibuch

§ 2 49. Nachtrag zum Arzneibuch

In KraftAmtlicher Text

Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuchs, siebente Ausgabe 2011, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuchs, die jeweils durch Vorschriften des achten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, siebente Ausgabe 2011, Nachtrag 7.8, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.